DIE FACHANWALTSKANZLEI MIT DEM PERSÖNLICHEN CHARAKTER
In Regensburg und Laaber
Familien- und erbrechtliche Auseinandersetzungen können zur Belastungsprobe für alle Beteiligten werden.
Dabei einen klaren Kopf zu bewahren, ist nicht immer leicht. Als Fachanwaltskanzlei in dritter Generation verstehen wir es, Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungstaktik zu vertreten. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts, können wir Ihnen eine fachliche Unterstützung bieten, die es Ihnen ermöglicht, auch in einer schweren Zeit die für Sie und Ihre Zukunft richtigen Entscheidungen zu treffen und diese auch durchzusetzen.
Wir schätzen einen fairen und offenen Umgang und legen daher besonderen Wert darauf, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und wir ungewohnte und schwere Umstände für Sie erleichtern können. Unser Motto ist die Rundumbetreuung: lassen Sie uns der verlässliche Partner an Ihrer Seite sein, denn die Wahl eines Rechtsanwalts ist Vertrauenssache. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihrer akuten Lebenssituation mit Verständnis und Einfühlungsvermögen begegnen. Dabei ist unser Ziel, eine möglichst schnelle und einvernehmliche Lösung zu finden und dabei Ihre Interessen fachkundig zu vertreten. Die Belastung für Sie und Ihre Kinder wollen wir dabei so gering wie nur möglich halten. Verlassen Sie sich auf einen kompetenten Partner in einem sensiblen Lebensabschnitt.
Kontakt
RECHTSANWALTSKANZLEI KLAR
Ringstraße 18
93164 Laaber-Bergstetten
T. +49 9498 90 20 10
F. +49 9498 90 20 12
E-Mail:
Niederlassung Regensburg
Sternbergstraße 4
93047 Regensburg
T. +49 941 788 40 353
E-Mail:
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Kanzlei- & Telefonzeiten
Montag bis Donnerstag:
09:00 - 16:30 Uhr durchgehend
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Rechtsgebiete
Erbrecht
- Planung der Rechtsnachfolge durch letztwillige Verfügung
- Vorweggenommene Erbfolge
- Erbauseinandersetzung
- Auseinandersetzung Erbengemeinschaft
- Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Vertretung vor dem Nachlassgericht in Erbscheinsverfahren
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen