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RECHTSANWALTSKANZLEI KLAR

Erbrecht

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ERBRECHT

Die Kanzlei mit dem persönlichen Charakter


Viele Menschen hinterlassen nach ihrem Tod Unklarheiten und zwingen ihre Hinterbliebenen zu oft jahrelang andauernden kostspieligen Auseinandersetzungen. Hiergegen gibt es eine einfache, preiswerte und den Familienfrieden sichernde Lösung indem Sie vorausschauend planen.

Besprechen Sie mit uns Ihre familiäre Situation und lassen Sie sich die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen - daraus entwickeln wir gemeinsam die für Ihre Verhältnisse beste Lösung. Themen wie Erbeinsetzung, Pflichtteilsbestimmung, Testamentsvollstreckung, Behindertenberücksichtigung oder Vermächtnisse werden dabei ebenso thematisiert wie Erbschaftssteueroptimierung oder eine vorweggenommene Erbfolge.

Eine Beratung in unserer Kanzlei hilft Ihnen dabei, klare Formulierungen zu finden, die im Falle eines Falles für Rechtssicherheit sorgen. So ist garantiert, dass auch wirklich das geschieht, was Sie gewollt haben.

Kontakt

RECHTSANWALTSKANZLEI KLAR


Ringstraße 18
93164 Laaber-Bergstetten

T. +49 9498 90 20 10
F. +49 9498 90 20 12
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Niederlassung Regensburg

Sternbergstraße 4
93047 Regensburg

T. +49 941 788 40 353
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Kontaktdaten (als VCF) zum Download

Wichtige Themen des Erbrechts


Um Streitigkeiten zwischen Ihren späteren Erben zu vermeiden, ist es sinnvoll, Ihr Vermögen durch ein Testament gezielt aufzuteilen und zu vererben.

Wir beraten Sie gerne unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Umstände zur Frage, welche Möglichkeiten des Vererbens es gibt und welche davon in Ihrem Fall sinnvoll sind. Des Weiteren erstellen wir gerne für Sie einen ausgearbeiteten Testamentsentwurf und helfen Ihnen dabei, die Formvorschriften einzuhalten.

Wir gestalten Ihr individuelles Testament:

  • Einzeltestament
  • Ehegattentestament, u.a. Berliner Testament
  • Behindertentestament

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, einen Teil Ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten zu verschenken oder Immobilien zu übertragen, um steuerliche Freibeträge zu nutzen und Erbschaftssteuer zu sparen.

Was es hierbei zu beachten gibt und welche Möglichkeiten sich in Ihrem persönlichen Fall anbieten, kann in einem ausführlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

In enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Notariaten kann Ihre individuelle Lösung umgesetzt werden

Sind mehrere Erben vorhanden, bilden diese eine sogenannte Erbengemeinschaft. Aufgrund unterschiedlicher Interessen der einzelnen Miterben ist die Auseinandersetzung oftmals schwierig und mit Streit verbunden.

Wir unterstützen Sie in rechtlicher Hinsicht bei der Auseinandersetzung und versuchen, im Gespräch mit Ihren Miterben eine praktikable und effiziente Lösung für Sie herbeizuführen.

Für den Fall, dass außergerichtlich keine Einigung erzielt werden kann, zeigen wir Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf und setzen Ihre Ansprüche durch.

Sofern Sie ein naher Angehöriger des Erblassers sind und durch eine letztwillige Verfügung von seiner Erbfolge ausgeschlossen wurden, stehen Ihnen Pflichtteilsansprüche gegen die testamentarischen Erben zu. Für eventuelle Pflichtteilsergänzungsansprüche sind auch die erfolgten Schenkungen des Erblassers in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall relevant.

Wir machen für Sie Ihre Pflichtteilsansprüche/Pflichtteilsergänzungsansprüche zunächst außergerichtlich gegen die Erben geltend und setzen diese gegebenenfalls auch gerichtlich durch.

Aber auch wenn Sie als Erbe gegenüber enterbten Pflichtteilsberechtigten Pflichtteilsansprüche bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche zu erfüllen haben, sind wir Ihnen bei der Auskunftserteilung und Berechnung der berechtigten Ansprüche behilflich.

Wenn Sie einen Erbschein benötigen, um sich als Erbe ausweisen zu können, nehmen wir Ihnen gerne die Formalien ab und organisieren alles für Sie Erforderliche. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen vor dem Nachlassgericht auch, falls es streitig wird.

Es ist sinnvoll, für den Fall der Fälle vorzusorgen und einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson schriftlich zu bevollmächtigen, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie als Vollmachtgeber zu erledigen und an Ihrer Stelle zu entscheiden.

Im Rahmen einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen hinsichtlich einer medizinischen Behandlung festhalten für den Fall, dass Sie diesen in der jeweiligen Situation nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen können. Gerne können wir Sie diesbezüglich umfassend aufklären und Ihnen Formulierungen an die Hand geben.